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Eheringe sind ab sofort verboten    [Ändern]

An diesem Wochenende beginnt im saarländischen Amateur-Fußball die Saison 2008/2009. Und wie in jeder Runde müssen sich Trainer, Spieler, Zuschauer und Schiedsrichter auch diesmal wieder mit neuen Fußballregeln vertraut machen. Die Saarbrücker Zeitung hat sich mit Heiko Frevel aus Heusweiler, dem Schiedsrichterlehrwart des Kreises Südsaar, darüber unterhalten.

„Am meisten wird über die Änderung der Regel vier ,Ausrüstung der Spieler' diskutiert“, sagt Frevel. Diese Regel besagt, dass das Tragen von Schmuck – wie Halsketten, Ringen, Ohrringen, Leder- und Gummibändern sowie Piercings – untersagt ist. „Neu ist jetzt, dass auch das Tragen von Eheringen während des Spiels untersagt ist“, klärt Frevel auf. Das Saarland war der einzige Landesverband in Deutschland, der das Tragen von Eheringen während des Spiels gestattete. Das ist jetzt vorbei. Grund: Bei einem Spiel im badischen Sandhausen schoss ein Spieler ein Tor, sprang jubelnd an den Zaun am Spielfeldrand und verhakte sich dort mit seinem Ehering, den er trotz Verbot trug. Als er wieder vom Zaun herunter sprang, riss er sich den Finger ab. „Da haben wir uns im Saarland die Frage gestellt: Wer ist verantwortlich zu machen, wenn das auch bei uns passiert? Und aus versicherungsrechtlichen Gründen haben wir die Regel den anderen Landesverbänden angepasst“, sagt Frevel. Der Lehrwart weist darauf hin, dass Spieler, die den Ehering nicht ausziehen wollen, am Spiel nicht teilnehmen dürfen.
Und was ist, wenn ein Spieler den Ehering mit Klebeband (Tape) verdeckt? „Das Abtapen von Schmuck ist nicht erlaubt. Aber wenn es ein Spieler trotzdem tut, hat der Schiedsrichter nicht das Recht, ihn vom Spiel auszuschließen. Und er hat auch nicht das Recht zu sagen: ,Machen Sie das Tape ab'“, erläutert Frevel. Der Schieri darf also nicht von einem Spieler verlangen, dass er das Tape abmacht, um kontrollieren zu können, was darunter ist. Übrigens dürfen auch Schieris keinen Schmuck oder Ehering tragen.





Die zweite Regeländerung betrifft die Regel 14 „Strafstoß“. Dazu erklärt Frevel: „Wenn der Strafstoßschütze beim Anlauf etwa einen Meter oder weniger vor dem Ball stehen bleibt, den Torwart täuscht und anschließend den Ball ins Tor schießt, ist das eine Unsportlichkeit. Der Schütze ist zu verwarnen, der Strafstoß wird wiederholt.“ Bisher war dieses Austricksen erlaubt.
Geändert hat sich auch die Spielfortsetzung bei so genannten „Wurf- oder Kontaktvergehen“. Beispiele: Ein verletzter Angreifer liegt außerhalb des Spielfelds neben dem Tor. Der gegnerische Torhüter wirft ihm einen Gegenstand an den Kopf. Das Spiel war zu diesem Zeitpunkt nicht unterbrochen. Oder: Ein Auswechselspieler wirft während des Spiels von außerhalb einem Gegenspieler einen Gegenstand an den Kopf. „Früher gab es in beiden Fällen eine Rote Karte für den Werfer und Schiedsrichterball. Jetzt gibt es Rot für den Werfer und indirekten Freistoß – dort, wo sich der Ball bei der Spielunterbrechung befand“, sagt Frevel.
Und noch eine Regeländerung: Ein Auswechselspieler, der sich hinterm eigenen Tor warm läuft, sieht, wie ein Ball auf sein leeres Tor fliegt. Daraufhin läuft er aufs Spielfeld, um ein Tor zu verhindern. Er berührt den Ball, kann aber nicht verhindern, dass er ins Tor geht. Früher gab's Gelb und Schiedsrichterball dort, wo er den Ball berührte. Das Tor wurde nicht anerkannt. Jetzt gibt's Gelb und Tor. „Hier wird nun die Vorteilsregel angewandt“, so Frevel.

Marc Schaber, 8. August 2008

Quelle: 

Saarbrücker Zeitung, 8. August 2008, lokalteil St. Ingbert, Seite C9

 
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